Rechtsformwahl - Steuerbelastungsvergleich

Die Wahl der "richtigen" Rechtsform für Ihr Unternehmen hängt von vielen Faktoren ab zu denen auch der steuerliche Faktor gehört. So werden z. B. seit 2008 die Gewinne der GmbH nur noch mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet, unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden oder im GmbH-Vermögen verbleiben. Werden die Gewinne allerdings an die Gesellschafter ausgeschüttet, so werden sie zur Hälfte (ab 2009 zu 60 Prozent) den persönlichen Steuersätzen der Gesellschafter unterworfen.

Demgegenüber kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer pauschal mit dem 4,0-fachen (bis 2019 dem 3,8-fachen) des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden (§ 35 EStG). Auf der anderen Seite jedoch ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar und wird um Scheingewinnanteile angereichert, nämlich 1/4 von bestimmten Mieten, Dauerschuldzinsen und Leasingaufwand.

Wir führen einen Steuerbelastungsvergleich durch und erörtern die Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unter steuerlichen Gesichtspunkten.

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