Steuerstrafverfahren
Auch auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts einschließlich der Selbstanzeige stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung in vielen Steuerstrafverfahren zur Seite. Diese Verfahren werden meistens vor dem Finanzamt für Steuerstrafsachen geführt und abgeschlossen. Für dieses Verfahren sind wir als Steuerberater Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sollte ein anschließendes Verfahren vor dem Amtsgericht erforderlich sein, beraten wir Ihren Rechtsanwalt aus steuerlicher Sicht.