Steuerklärungen sind - egal wie man es sieht - unvermeidlich. In der Kombination "sich dem Notwendigen zu fügen und dabei das Beste daraus zumachen" sind wir für Sie da.
Zu unseren Leistungen zählen zum Beispiel:
Regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
Steueranmeldungen:
Unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
Antragstellung:
Unzählige Vorschriften, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Urteile - für den Laien sind diese Vorgaben oftmals verwirrend und undurchsichtig, der Ärger mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert. Mit aktuellem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen können. Im Mittelpunkt steht dabei die exakte und steuerlich optimale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte. Wir prüfen für Sie Steuersparmöglichkeiten und setzen Ihr Recht gegenüber dem Finanzamt durch. Übrigens - Sparpotentiale werden von Arbeitnehmern nicht oder nur unzureichend genutzt. Wir helfen Ihnen, alle Möglichkeiten der Einkommensteueroptimierung wahrzunehmen.
Im Interesse Ihres wirtschaftlichen Erfolges übernehmen wir für Sie sämtliche mit der Steuererklärung zusammenhängenden Aufgaben:
Die Buchführung stellt die Basis für die Kontrolle der wirtschaftlichen Vorgänge im Unternehmen dar und ist deshalb eine kaum zu unterschätzende Grundlage jedes Betriebes. Ausgangspunkt der Buchführung ist die gewissenhafte Sammlung aller relevanten Belege in Ihrem Unternehmen.
Wir erledigen die Erstellung Ihrer Finanzbuchführung mit allen damit verbundenen Nebentätigkeiten und bereiten Ihnen die Ergebnisse aus den Rohdaten der Finanzbuchhaltung in geeigneter Form und vor allem zum richtigen Zeitpunkt auf. So können Sie sicher sein, dass Sie von uns verlässliche und aufschlussreiche Daten für Ihre erfolgreichen, unternehmerischen Entscheidungen erhalten.
Außerdem informieren wir Sie durch verschiedenste Auswertungen über Ihr Betriebsergebnis. Zudem bieten wir Ihnen durch eine laufende Überwachung Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung eine kompetente Beratung zur frühzeitigen Optimierung Ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Vertrauen Sie uns bei betriebswirtschaftlicher Beratung und Kostenkontrolle.
Wie in vielen Bereichen der Wirtschaft hält auch bei der Finanzbuchhaltung die Digitalisierung Einzug. Statt wie bisher üblich, die notwendigen Belege in Papierform dem Steuerberater zur Verfügung zu stellen, bietet die Digitalisierung neue Möglichkeiten und Wege. Durch den Abruf von Bankdaten in elektronsicher Form und das Scannen von Belegen kann das Hin- und Herschicken von körperlichen Belegen auf ein Minimum reduziert werden.
Bereits seit 2019 arbeiten wir an der schrittweisen Umstellung unseres Mandantenstammes hin zur i.W. papierlosen Buchführung. Die Umsetzung wird durch die von uns eingesetzte DATEV-Software mit dem Programm „Unternehmen online“ unterstützt.
Über die mit der Digitalisierung verbundenen Vorteile informieren wir Sie gerne.
Unsere Mandanten schätzen den von uns gebotenen Service zur Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Wir übernehmen die komplette Abrechung und unterstützen Sie und ihre Mitarbeiter bei speziellen Fragen aus den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung. Unsere Mitarbeiter, die sich mit Ihren Lohn- und Gehaltsfragen beschäftigen, halten das notwendige und vor allem aktuelle Know-how in diesem Bereich für Sie bereit. Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung an uns und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:
Jahresabschlüsse werden von uns unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Durch eine steuerverschärfende Gesetzgebung geht die Schere "Steuerrecht und Handelsrecht" immer mehr auseinander und macht die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz im Einzelfall notwendig. Eine qualitativ hochwertige Jahresabbildung dient einerseits dem Unternehmen zur Information über sein endgültiges Jahresergebnis und andererseits erleichtert dies Finanzierungsverhandlungen bei Ihrer Bank.
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Ihre Steuererklärungen; und zwar unabhängig davon, ob die Buchführung durch uns erstellt wurde oder von Ihnen.
Abschlüsse:
In Abhängigkeit von der Größe des Betriebes und auch nach dem Zufallsprinzip führt die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen oder auch Umsatzsteuersonderprüfungen durch.
Auch hier können Sie von unserer Erfahrung bei Amtsprüfungen und Prüfungen durch die Groß- und Konzernbetriebsprüfung profitieren. Sollten Ergebnisse der Prüfung zweifelhaft sein, ist der nächste Schritt das Rechtsbehelfsverfahren.
Eine optimale Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zeigt nur dann Wirkung, wenn diese auch gegenüber der Finanzverwaltung durchgesetzt wird.
Sollte es einmal vorkommen, dass in einem Steuerbescheid die Finanzverwaltung Sachverhalte anders beurteilt hat, als aus unserer Sicht richtig wäre, dient als erstes Rechtsmittel zunächst der Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Kann in diesem Verfahrensabschnitt keine Einigung erzielt werden, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht und daran anschließend zum Bundesfinanzhof. Wir als Sie betreuende Steuerberater scheuen uns nicht, diesen Weg zu beschreiten.
Bei allen drei Instanzen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen, die sich in zahlreichen Verfahren ausgeprägt hat.