Steuerstrafrecht - Selbstanzeige

Durch eine Selbstanzeige (bei Steuerhinterziehung) können Sie Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine in der Abgabenordnung geregelte Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden. Die Straffreiheit erlangen Sie dann, wenn Sie dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbaren und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer Frist nachzahlen. Voraussetzung, dass eine Selbstanzeige möglich ist, ist, dass die Tat noch nicht entdeckt worden ist.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist damit die einzige Möglichkeit, für den Fall, dass Steuern verkürzt worden sind, Straffreiheit zu erlangen.

Wir beantworten alle Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Erstellung einer Selbstanzeige.

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