Erbschaftssteuer - Schenkungssteuer

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Dabei stehen dem Steuerberater auch nach der Erbschaftsteuerreform Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen.

Handlungsbedarf besteht unter anderem in folgenden Fällen:

  • Immobilien
  • Betriebsvermögen
  • Gütertrennung
  • Auslandsvermögen
  • Entfernte Erben

Gerne betreuen wir sie bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher "Korrekturmöglichkeiten", z.B. durch Ausschlagung oder Pflichtteilsansprüche und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.

Künstler & Künstler
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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