Umwandlungen

Der Begriff Umwandlung beschreibt im Gesellschaftsrecht die Umwandlung der Rechtsform eines Rechtsträgers (z.B. einer OHG, KG, AG oder GmbH). Dies kann durch Spaltung, Verschmelzung (Fusion), Vermögensübertragung oder schlicht durch Formwechsel (Änderung der Rechtsform) geschehen. Die Umwandlung richtet sich meist nach dem Umwandlungsgesetz. Vor allem bei Personengesellschaften gibt es daneben Formwechsel, die unmittelbare Folge der Änderungen im Handelsregister sind, z.B. bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GbR in den einer KG. Diese unterfallen nicht dem Umwandlungsgesetz.

Wir beraten Sie zu wirtschaftlich und steuerlich sinnvollen Umstrukturierungen innerhalb einer Gesellschaft (z.B. Formwechsel) sowie zu Umstrukturierungen unter Beteiligung mehrere Gesellschaften (z.B. Verschmelzung). Ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielen legen wir mit Ihnen gemeinsam die „richtige“ Methode fest und helfen Ihnen dadurch Ihr Vermögen zu schützen.

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