Erstellung von Jahresabschlüssen

Jahresabschlüsse werden von uns unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Durch eine steuerverschärfende Gesetzgebung geht die Schere "Steuerrecht und Handelsrecht"  immer mehr auseinander und macht die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz im Einzelfall notwendig. Eine qualitativ hochwertige Jahresabbildung dient einerseits dem Unternehmen zur Information über sein endgültiges Jahresergebnis und andererseits erleichtert dies Finanzierungsverhandlungen bei Ihrer Bank.

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Ihre Steuererklärungen; und zwar unabhängig davon, ob die Buchführung durch uns erstellt wurde oder von Ihnen.

Abschlüsse:

  • Jahresabschlüsse nach HGB und entsprechend den rechtsform- und größenspezifischen Anforderungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang und Lagebericht)
  • Steuerbilanzen
  • Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenbilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung einschließlich Entwicklung des Anlagevermögens

 

Künstler & Künstler
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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53909 Zülpich

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