Rechtsbehelfsverfahren - Finanzgerichtsverfahren

Eine optimale Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zeigt nur dann Wirkung, wenn diese auch gegenüber der Finanzverwaltung durchgesetzt wird.

Sollte es einmal vorkommen, dass in einem Steuerbescheid die Finanzverwaltung Sachverhalte anders beurteilt hat, als aus unserer Sicht richtig wäre, dient als erstes Rechtsmittel zunächst der Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Kann in diesem Verfahrensabschnitt keine Einigung erzielt werden, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht und daran anschließend zum Bundesfinanzhof. Wir als Sie betreuende Steuerberater scheuen uns nicht, diesen Weg zu beschreiten.

Bei allen drei Instanzen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen, die sich in zahlreichen Verfahren ausgeprägt hat.

Künstler & Künstler
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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