Betriebsprüfungen

In Abhängigkeit von der Größe des Betriebes und auch nach dem Zufallsprinzip führt die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen oder auch Umsatzsteuersonderprüfungen durch.

Auch hier können Sie von unserer Erfahrung bei Amtsprüfungen und Prüfungen durch die Groß- und Konzernbetriebsprüfung profitieren. Sollten Ergebnisse der Prüfung zweifelhaft sein, ist der nächste Schritt das Rechtsbehelfsverfahren.

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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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